Läger mit Palettenregale, bis zu einer Lagerhöhe von ca. 20 Meter werden in der Regel von sogenannten Schmalgangstaplern be-und endladen. Typischerweise befindet sich bei diesem Vorgang der Staplerfahrer im Fahrkorb, von dort aus kann er den Schmalgangstapler bedienen und steuern. Kommt es nun zu einem unvorhersehbaren Ereignis muss sich der Staplerfahrer aus dem selbst Fahrkorb retten können. Dies ermöglicht in der Regel ein entsprechendes Rettungsgerät das sich im Fahrkorb befindet.
Der Fahrer des Staplers kann mit Hilfe eines derartigen Rettungsgerätes sich selbst retten und sich nach unten abseilen. Eine derartige Art der Selbstrettung mit dem dazu nötigen Rettungsgerät fällt unter anderen auch unter den Regelbereich der DGUV-Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlicher Absturzschutzausrüstung“
Der Unternehmer hat die Versicherten nach § 12Arbeitsschutzgesetz und § 4 der Unfallverhütungsvorschrift 1Grundsätze der Prävention vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Die Unterweisung muss mindestens umfassen:
- Besondere Anforderungen für die einzeln Ausrüstungsbestandteile
- Die bestimmungsgemäße Benutzung
- Das richtige Anschlagen
- Praktische Übung
- Die ordnungsgemäße Aufbewahrung
- Das Erkennen von Schäden
Um diese Inhalte sicher zu vermitteln, ist ein zeitlicher Aufwand von mindestens zwei Zeit-Stunden für eine theoretische Schulung vorzusehen. Für den praktischen Teil einer derartigen Schulung ist der Zeitaufwand von der Teilnehmeranzahl abhängig. Jeder Teilnehmer/in sollte mindestens einen praktischen Abseil- und Rettungsdurchgang absolvieren.
Selbstverständlich arbeiten wir bei unseren praktischen Schulungen immer mit einer redundanten Sicherung der Teilnehmer.
Falls Sie Interesse bzw. Bedarf an einer unserer Schulungen haben können Sie uns gerne kontaktieren. Für den Fall das Sie Fragen zu unseren Angeboten haben können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.