Rettung und Erste Hilfe nach einem Sturz
Wussten Sie schon? „Kauerstellung“ war gestern!
Die Erste-Hilfe-Maßnahmen nach der Rettung aus der hängenden Position wurden den aktuellen medizinischen Erkenntnissen angepasst. Statt einer früher empfohlenen Kauerstellung als initiale Lagerung wird in der aktualisierten Fassung die Flachlagerung (oder Lagerung nach Wunsch) der betreffenden Person aufgeführt.
Quelle DGUV Information 204-011
Die sogenannte Kauerstellung ist hinfällig und wird nicht mehr gelehrt!
Bild oben, Flachlagerung nach der Rettung aus der hängenden Position
Diese Schulung ist konzipiert für alle Personen, die bei ihren Arbeiten mit Hilfe von Steigschutzanlagen, Gebäude und Anlagen wie zum Beispiel Sendemasten, Windkraftanlagen oder ähnliche hochgelegene Arbeitsplätze erreichen müssen.
Beispiel für eine Rettung nach einem Sturz in einem Steigschutz an einem Regalbediengerät (RBG)
Bild Links
Der Retter steigt zur hilflosen Person auf und befestigt das Rettungsgerät oberhalb der Person. Hierzu verwendet er das Halteseil bzw. Positionierungsgerät
Bild Mitte
Das Rettungsgerät und der Auffanggurt des zu Rettenden werden Miteinander verbunden. Mit Hilfe der Rettungseinrichtung wird die Person angehoben und von dem mitlaufenden Sicherungssystem getrennt.
Bild Rechts
Anschließend erfolgt ein kontrolliertes Ablassen der zu Rettenden Person.
Schulung für Kanal- und Schachtrettung
In unseren Schulungen, die auf dem Regelwerk DGUV Regel 112-199 beruhen, vermitteln wir den Schulungsteilnehmern die erforderlichen Kenntnisse, die sie für die sichere Arbeit mit den Rettungsgeräten benötigen. In einer praktischen Übung setzen die Teilnehmer die erlernten Rettungspraktiken ein.
Grundlagen
Grundlage der Schulungen sind die Regelwerke der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer DGUV Regel 112-198, DGUV Regel 112-199 sowie Erste Hilfe Maßnahmen, Handeln bei Unfällen, was tun bei einem Hängetrauma. Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ schreibt eine jährliche Unterweisung mit praktischer- bzw. Rettungsübung für PSAgA vor (DGUV Vorschrift 1, §31).
Weiterhin sehen die Unfallverhütungsvorschriften den Unternehmer bzw. Arbeitgeber in der Pflicht was die Rettung von verunfallten Personen betrifft.
DGUV Vorschrift 1, § 24 „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.“
Falls Sie Interesse bzw. Bedarf an einer unserer Schulungen haben können Sie uns gerne kontaktieren. Für den Fall das Sie Fragen zu unseren Angeboten haben können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.
Quelle Bilder: GDUV-Regel 112-199