Hochregallager gehören sowohl in Deutschland als auch international mittlerweile zu jenen Bauwerken, die mit steigender Anzahl zusehen sind. Moderne Hochregallagersysteme funktionieren in der Regel vollautomatisch, ohne das der Mensch in die Bedingung bzw. Steuerung eingreifen muss.
Der Alltägliche Umgang mit diesen Lagersystem zeigt jedoch das Störungen, seien diese durch defekte Sensoren oder verrutschte bzw. defekte Lagerpaletten und Lagergut verursacht, nicht selten vorkommen.
Ist dies der Fall, führt dieser Umstand in der Regel zur Abschaltung der Lagersysteme und somit zum Stillstand des Lagerbetriebes.
Kommt es zu einer derartigen Abschaltung der Systeme, müssen die Beschäftigten oftmals vor Ort, meist in größeren Höhen diese Störungen beheben. In diesen besonders gefährdeten Arbeitsbereichen ist zum Schutz der Beschäftigten gegen herabstürzen, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) oftmals die einzige mögliche Maßnahme zum Schutz der hier tätigen Personen.
Unsere Schulung zur Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vermittelt den jeweiligen Teilnehmer, in einem theoretischen und in einem praktischen Teil, die erforderlichen Kenntnisse zur sicheren Anwendung seiner persönlichen Schutzausrüstung. Der Gesetzgeber sowie die Unfallversicherer sehen eine derartige Schulung für das Arbeiten unter PSAgA in absturzgefährdenden Bereichen vor.
Auszug DGUV Regel 112-198 112-198 vom September 2019
Unterweisung:
[...] nach §4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu unterweisen.
Die Unterweisung muss mindestens umfassen:
• Die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der
einzelnen Schutzausrüstung gegen Absturz,
• die Inhalte der Betriebsanweisung,
• die bestimmungsgemäße Benutzung und die Berücksichtigung der
Gebrauchsanleitung des Herstellers der PSAgA,
• das richtige Anschlagen,
• die ordnungsgemäße Aufbewahrung der PSAgA,
• das Erkennen von Schäden.
Darüber hinaus sind nach § 31 der DGUV Vorschrift 1 die Angaben in der Betriebsanweisung im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.
Die Unterweisung muss der aktuellen Gefährdungssituation angepasst sein.
Falls Sie Interesse bzw. Bedarf an einer unserer Schulungen haben können Sie uns gerne kontaktieren. Für den Fall das Sie Fragen zu unseren Angeboten haben können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.
Quelle DGUV Regel 112-198 September 2019