Schulung zur Befähigung zum bedienen von fahrbare Hubarbeitsbühnen und Scherenbühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-008
- sowie PSAgA für fahrbare Hubarbeitsbühnen und Scherenbühnen
Wir möchten Sie über eine „Erweiterung“ unseres Schulungsprogrammes informieren.
Gerade bei Schulungen der PSAgA für fahrbare Hubarbeitsbühnen (HAB) gibt es immer wieder den „Überraschungsmoment“ frei nach dem Motto „auch hierfür benötigen wir auch eine Schulung, das wussten wir ja gar nicht“ gemeint ist damit stets die Befähigung zum Bedienen einer HAB, wie dies gemäß dem DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ gefordert ist, den sogenannten „Führerschein für HAB“. Gemeint ist damit stets die Befähigung zum Bedienen einer FHAB, wie dies gemäß dem DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ gefordert ist, den sogenannten „Führerschein für FHAB“.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme der Bedienerschulung, ein Zertifikat und einen Bedienerausweis für fahrbare Hubarbeitsbühnen.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und endet mit einer Abschlussprüfung.
Inhalte der Schulung sind unter Anderen:
- Rechtliche Grundlagen und Regel der Technik
- Allgemeiner Betrieb von FHAB
- Übernahme und Transport der Maschinen
- Aufstellung Inbetriebnahme
- Sicherheitseinrichtungen
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Sichtprüfung, Aufbau und verfahren der FHAB
- Einüben von Steuerfunktionen und Notablass
Gerne informieren wir Sie über die entsprechende Schulung, auch in Verbindung mit der PSAgA-Schulung für Hubarbeitsbühnen und erstellen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot für z.B. einer inhouse Schulung bei ihnen vor Ort.
PSAgA für fahrbare Hubarbeitsbühnen und Scherenbühnen
Immer wieder hören wir die gleichen Fragen, muss ich mich ein einem Arbeitskorb einer fahrbaren Hubarbeitsbühne mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (kurz PSAgA) sichern?
Und von unserer Seite kommt immer die gleiche Antwort und die lautet JA!
Aber warum soll das so sein?
Fahrbare Hubarbeitsbühnen und auch Scherenbühne gelten zwar als technischer Schutz gegen Absturz, die Arbeitskörbe schützen mit einem umlaufenen Geländer zwar die jeweiligen Benutzer vor einem Absturz. Eine weitere Gefahr besteht allerdings durch das Herausschleudern, den sogenannten Peitschen Effekt.
Durch Abrutschen der Arbeitsbühne, durch einen technischen Defekt und vor allen durch ein Anfahren einer Hubarbeitsbühne bzw. Scherenbühne kann es zu dieser Gefährdung kommen. Ein „kleiner“ Stoß am Boden führt in der Regel zu einem ruckartigen schwingen des Arbeitskorbes in der Höhe und somit zum Herausschleudern einer, sich im Arbeitskorb befindlichen Person.
Anhand der Unfallstatistik aus der DGUV Information 208-19 wird leider sehr deutlich das 35 Prozent der hier abgebildeten Unfälle, hätten vermieden werden können, wenn die Benutzer im Arbeitskorb der Hubarbeitsbühne mit einer PSSgA gesichert gewesen wären.
Durch die Benutzung einer geeigneten PSAgA wären zum einen 22% (herausgeschleudert) der Unfälle, als auch die 15% (abgestürzt) der Unfälle vermeidbar gewesen.
Unfallraten in Prozent beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen Quelle: DGUV Information 208 019 (Januar 2020)
Woraus ergibt sich die Pflicht eine geeignete PSAgA im Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne zu benutzen:
- aus der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber
- aus den Arbeits- und Gesundheitsvorschriften
- DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
- DGUV Information 208-019 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
- Bedienungsanleitung bzw. Herstellerangeben des Herstellers der entsprechenden Hubarbeitsbühne
Das Aus- und Übersteigen aus dem Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne und- oder Scherenbühne ist oftmals eine sichere Möglichkeit einen höhergelegenen Arbeitsplatz sicher zu erreichen.
Diese, in der Praxis schon länger angewandte Möglichkeit, war in der Vergangenheit ein nicht ausreichend geregeltes Vorgehen. Das Aus- und Übersteigen aus dem Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne wurde nun in der aktuellen Ausgabe der DGUV Information 208-019 hinreichend geklärt und beschrieben. Im Anhang 12 „Gefährdungen und Maßnahmen“ auf der Seite 106 finden wir nun eine Ergänzende Gefährdungsbeurteilung aussteigen aus Hubarbeitsbühnen.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot zu entsprechenden Schulungen für die Benutzung von PSAgA für Hubarbeitsbühnen.
Weiterhin können sie die Handhabung und Fähigkeiten in einen entsprechenden Schulungsmodul bei uns erlernen, wie sie mit einer geeigneten Sicherung das Aus- und Übersteigen aus einer Hubarbeitsbühne sicher und Regelkonform durchführen können.
Falls Sie Interesse bzw. Bedarf an einer unserer Schulungen haben können Sie uns gerne kontaktieren. Für den Fall das Sie Fragen zu unseren Angeboten haben können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.