Im September 2019 erschien die neue Ausgabe der DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Pflicht zu wiederholungs- Schulung mindestens alle 12 Monate. Die jährliche Schulungspflicht für die Benutzung von PSAgA ist somit konkretisiert und auf nun 12 Monate festgelegt. Siehe unter Punkt 9.2 Unterweisung.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, kurz PSAgA, kommt immer dann zum Einsatz wenn konventionelle und- oder bauliche Maßnahmen zur Verhinderung von Stürzen nicht möglich sind. Bei der Beurteilung der Schutzmaßnahmen ist das TOP-Prinzip anzuwenden. TOP ist eine Abkürzung und steht für eine „vereinfachte“ Maßnahmenhierarchie.
Sinn der Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz ist die jeweilige Gefährdung an der „Quelle“ zu beseitigen, Grundlage für dieses Vorgehen bildet das Arbeitsschutzgesetz.
Das Prinzip von TOP besteht darin die Reihenfolge der möglichen Maßnahmen festzulegen, hierbei ist die folgende Rangfolge zu berücksichtigen:
T – technische Maßnahmen
O – organisatorische Maßnahmen
P – persönliche- bzw. Personenbezogene Maßnahmen
Da persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz personenbezogene Maßnahmen darstellen, sind technische und- oder organisatorische Maßnahmen auszuschließen. Eine Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit im absturzgefährdeten Bereich ist zu erstellen. Sollten persönliche Schutzausrüstung als Maßnahme der bestehenden Gefährdung als einziges mögliches Mittel zum Schutz der Person ausgewählt werden, so beinhalten derartige Personenbezogene Maßnahmen immer eine entsprechend Schulung der Anwender.
Die nun neue Ausgabe der DGUV Regel 112-198 vom September 2019 sieht unter Punkt 9.2 Unterweisung nun vor:
[...] nach §4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu unterweisen.
Wird nun für Mitarbeiter/inen PSAgA als Maßnahme gegen Gefährdungen wie zum Beispiel Absturzgefahr eingesetzt, so müssen diese personenbezogene Schutzmaßnahmen den jeweiligen Personen in einer theoretischen- und praktischen Schulungen vermittelt werden. Diese Schulungen sind gemäß der DGUV-Regel 112-198 entsprechend dem Punkt 9.2 "Unterweisung" vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu unterweisen bzw. zu wiederholen.
Derartige Schulungen müssen dem DGUV-Grundsatz 312-001 "Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen" entsprechen.
Wir bieten Schulungen für die Anwendung von PSAgA für fast alle Arbeitsbereiche an, in denen Personen in absturzgefährdeten Bereichen tätig sein müssen. Unsere Schulungen werden immer auf die erforderlichen Anforderungen der jeweiligen Arbeitsplätze ausgerichtet. Informationen zur Gestaltung der einzelnen Schulungen finden sie unter der Seite Schulung und Ausbildung.
Beispiele für Arbeitsbereiche und Tätigkeiten bei deren Aufenthalt eine entsprechende Schulung für PSAgA durchzuführen ist:
- Dacharbeiten
- Gerüstbau
- Arbeiten in Hubarbeitsbühnen
- Instandsetzungsarbeiten in Industrieanlagen
- Wartungsarbeiten in Hochregallägern
- Rettungsübungen Schmalgangstapler
Dies sind nur einige Beispiele unserer Schulungen die speziell auf die jeweilige Tätigkeiten abgestimmt werden. Sollte Ihre Tätigkeit im absturzgefährdeten Bereich nicht dabei sein, so können Sie uns gerne kontaktieren, wird beraten Sie gerne und stellen die für Sie nötigen Schulungsinhalte zusammen.